Wissenswertes bei einem Trauerfall
Bestattungen Gebr. Hoffmann
Bei dem Verlust eines geliebten Menschen ist die Trauer oft überwältigend und lähmend. Leider müssen trotz dessen einige Formalitäten geregelt werden. Um Ihnen diese Schritte zu erleichtern, hat unser Bestattungsinstitut in Niestetal eine Übersicht zusammen gestellt.
Wichtige Schritte auf einen Blick
- Benachrichtigen Sie den Arzt bei Eintritt des Todesfalls
- Wichtig: Bewahren Sie den vom zuständigen Arzt ausgestellten Leichenschauscheins auf!
Unterlagen für die Beurkundung des Sterbefalls/ für den Bestatter
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung beziehungsweise ein Leichenschauschein
- Bei ledigen Personen: Eine Geburtsurkunde
- Bei verheirateten Personen: Auszug aus der Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde aus dem Familienbuch. (Sollte keine vorhanden sein, ist die Heiratsurkunde vorzulegen)
- Bei geschiedenen Personen: Ein rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Bei verwitweten Personen: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Gegebenenfalls die Versichertenkarte, vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag und Versicherungsunterlagen
Formalitäten nach einem Sterbefall
Bei folgenden Aufgaben kann unser Bestattungsinstitut Sie entlasten:
- Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
- Die Ausstellung der Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes veranlassen
- Beratung bei der Bestattungsart
- Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
- Dekoration, Musik und Floristik für die Trauerfeier bestellen
- Bildbearbeitung von Portraits für die Trauerfeier
- Trauerbriefe und Danksagungen in Auftrag geben
Diese Schritte müssen von den Angehörigen unternommen werden:
- Zusammenstellung der Adressen für das Versenden der Trauerbriefe
- Benachrichtigung von Freunden, Angehörigen und eventuell von Kunden
- Beantragung des Erbscheins und Eröffnung des Testaments
- Wohnungskündigung
- Abbestellung des Telefons, der Zeitung sowie anderer Dienstleistungen
- Geltendmachung des Rentenanspruchs
- Abmeldung des Fahrzeugs sowie der Kfz-Versicherung
- Kündigung von Vereinsmitgliedschaften
- Versorgung des Haushaltes (Haustiere, Pflanzen, etc.)
- Klärung der Konto- und Zahlungsangelegenheiten (zum Beispiel Daueraufträge)
- Abstellung von Gas und Wasser
- Umbestellung der Post